Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Minihuber GmbH, FN384228t,
4714 Meggenhofen, Hirm 5, Tel. 07247/7144-21 Fax DW 25
Email: office@minihuber.co.at, www.minihuber.co.at,
UID-Nr. ATU67385509
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.
2. Verbrauchergeschäfte
Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
3. Abweichende Bedingungen
Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile ) in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.
4. Zusagen von Mitarbeitern
Wenn unser Unternehmen auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitarbeitern unseres Unternehmens binden können, wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.
5. Kostenvoranschläge
Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.
6. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 5% Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.
7. Offerte
Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sind Offerte nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich sind.
8. Annahme des Offertes
Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offertes zustande. Die Annahme eines von unserem Unternehmen erstellten Offertes ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Soferne es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, bedürfen Abweichungen hievon der Schriftform. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.
9. Rücktrittsrecht
Ein Kunde kann nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn
» es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt,
» der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von unserem Unternehmen für seine
geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf
einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat,
» der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, und
» dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer
Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Kunden,
die zumindest den Namen und die Anschrift unseres Unternehmens sowie eine Belehrung
über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages
zu laufen. Wurde der Kunde nicht schriftlich über sein Rücktrittsrecht informiert, so erlischt
das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach der vollständigen Vertragserfüllung durch
beide Vertragspartner.
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
10. Stornogebühren
Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Entgeltes, Entschädigung bzw. Schadenersatzes eine Stornogebühr von 20% Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 50% Prozent der Auftragssumme zu verlangen, soferne kein rechtzeitiger schriftlicher Vertragsrücktritt nach Punkt 9. bzw. § 3 KSchG vorliegt.